(Wängi TG). Bei einem Brand in einem Einfamilienhaus in Wängi entstand am Sonntagmittag Sachschaden.
Verletzt wurde niemand, die Brandursache wird abgeklärt.
(St.Gallen SG). Am Freitagabend (02.10.2026) ist an der Bodanstrasse ein Gasgrill in Brand geraten.
Verletzt wurde niemand. Es entstand geringer Sachschaden.
(Langendorf SO). Am Montagabend, 21. September 2026, kam es bei einem Einfamilienhaus an der Höhenstrasse in Langendorf zu einer Explosion und einem Brand.
Eine Person wurde dabei leicht verletzt.
Am Donnerstagnachmittag (27.08.2026) ist ein Stück Wiesland in Brand geraten.
Die Feuerwehr konnte das Feuer rasch löschen. Am Wiesland und an einem Zaun entstand Sachschaden von rund 6'500 Franken.
Sehr grosse Waldbrandgefahr!
Heute musste die Feuerwehr im Zurzibiet erneut einen Flurbrand bekämpfen und verhindern, dass das Feuer auf den Wald übergriff.
Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr erlässt der Kanton auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Für die Fische ist die Situation teilweise existenzbedrohend.
Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärft die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter. Zudem ist auch die Situation hinsichtlich verfügbaren Löschwassers zunehmend angespannt. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton Luzern deshalb die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe und verfügt ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Die nächste Hitzewelle ist da.
Und das vor dem Nationalfeiertag. Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ist gerade im Hinblick auf die ultraheissen und sehr trockenen Tage strikt einzuhalten. Die Brandgefahr ist enorm hoch.
Die anhaltende Hitze und die aussergewöhnliche Trockenheit sorgen in mehreren Regionen Graubündens weiterhin für eine sehr hohe Wald- und Flurbrandgefahr.
Das bereits geltende absolute Feuerverbot im Freien bleibt deshalb auch im Hinblick auf die Bundesfeier vom 1. August bestehen. Aufgrund der aktuellen Lage wird das Feuerverbot auf weitere Regionen ausgedehnt.
Gestern Nachmittag intervenierten die Feuerwehr und die Kantonspolizei wegen eines Brandes in Remaufens.
Der Verursacher wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Das Entfachen von Feuern im Freien ist verboten.
Weiterhin grosse Waldbrandgefahr in Ob- und Nidwalden.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand bestehen. Die Waldbrandgefahr liegt weiterhin bei Stufe 4 von 5.
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr).
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem ersten August bestehen.
Verboten bleiben auch die Fischerei sowie Wasseraktivitäten in Fliessgewässern – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Auch die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist weiterhin eingeschränkt.
Am kommenden Freitag, 31. Juli findet wie jedes Jahr die Bundesfeier am Rhein statt.
Dieses Jahr gilt ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Kantonspolizei Basel-Stadt empfiehlt insbesondere auswärtigen Gästen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt, wird zusammen mit ihren Partnerorganisationen, insbesondere der Rettung Basel-Stadt, in der Innenstadt und im Festperimeter sichtbar präsent sein.
Die Stadtpolizei St.Gallen hat im Zeitraum zwischen Freitag, 24.07.2026, und Sonntag, 26.07.2026, sechs Personen verzeigt, die trotz des geltenden Feuer- und Feuerwerksverbots ein Feuer entfacht hatten.
Zwei weitere Personen wurden verwarnt.
Im ganzen Zurzibiet gilt ab sofort die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe 5 von 5 ("sehr grosse Gefahr").
Jegliches Feuern im Freien und das Zünden von Feuerwerk sind überall verboten – ausdrücklich auch im Siedlungsgebiet, also beispielsweise im eigenen Garten.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit werden die Feuerverbote im Kanton Bern ausgeweitet.
In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Emmental, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau darf im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) kein Feuer entfacht werden. In diesen Gebieten gilt die Waldbrandgefahr "gross" (Stufe 4).
Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu: Waldbrandgefahrenstufe 4).
Die zuständigen kantonalen Behörden haben deshalb ab Freitag, 3. Juli 2026, ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern erlassen. Feuer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand entfacht werden.