Bodenbelagsbranche stellt sich mit Gesamtarbeitsvertrag auf solides Fundament

Oberentfelden, Olten (ots) –

BodenSchweiz hat mit Angestellte Schweiz einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen. Damit schaffen die beiden Organisationen klare und verbindliche Arbeitsbedingungen zum Vorteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Die Bodenbelagsbranche gehört zum klassischen Ausbaugewerbe und ist in diesem Sektor die einzige Branche, die bisher noch über keinen Gesamtarbeitsvertrag verfügte (ausser in einzelnen Kantonen). Sie leidet vor allem daran, dass zahlreiche ausländische Unternehmer und Subunternehmer zu Dumpinglöhnen in der Schweiz arbeiten und damit die Existenzgrundlage vieler Schweizer Fachkräfte gefährden.

Dem will BodenSchweiz, der Schweizerische Verband der Bodenbelagsfachgeschäfte, zusammen mit der Angestelltenorganisation Angestellte Schweiz entgegenwirken. Die beiden Partner haben einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Branche ausgehandelt, in der ca. 5500 Mitarbeitende in rund 1500 Fachbetrieben beschäftigt sind. „Wir haben damit eine Vorwärtsstrategie gewählt und gehen die Herausforderungen proaktiv an“, sagt der Präsident von BodenSchweiz, René Bossert. „Der neue Vertrag trägt dazu bei, das Image unserer Branche in wesentlichen Aspekten zu verbessern.“

Klares Bekenntnis zum GAV Boden

Anlässlich der Generalversammlung von BodenSchweiz vom 29. April 2022 kam die finale Fassung des Regelwerks nochmals zur Debatte. Dabei stimmten ihm die anwesenden Unternehmer beinahe einstimmig zu – und damit der Einführung eines allgemeinverbindlich erklärten GAV für die Schweizerische Bodenbelagsbranche. Dies ist ein sehr achtbarer Erfolg und ein klares Bekenntnis zu fairen Anstellungsbedingungen seitens der Unternehmer im Markt.

Nun können alle Dokumente fertig bereinigt dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) als Antrag zur Allgemeinverbindlicherklärung eingereicht werden. Noch nie war man so nahe am Ziel. Angestrebt ist eine Allgemeinverbindlicherklärung für die ganze Schweiz mit Ausnahme der Kantone, in welchen bereits heute ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag vorliegt.

Verhinderung von Lohndumping und faire Arbeitsbedingungen

Ein wesentliches Ziel des Projekts ist die Bekämpfung von Lohndumping. Der GAV setzt Lohnuntergrenzen und sieht entsprechende Kontrollmechanismen vor. Für gelernte wie für ungelernte Angestellte mit mehrjähriger Erfahrung soll es keinen Lohn unter 4000 Franken geben.

Der GAV enthält Instrumente zur Förderung von Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit.

„Mit dem hoffentlich bald allgemeinverbindlichen GAV stellen wir sicher, dass auch die Angestellten der Bodenbelagsbranche vor Lohndumping geschützt sind“, sagt Alexander Bélaz, Präsident von Angestellte Schweiz. „Weiter erreichen wir, dass sich ihre Arbeitsbedingungen denjenigen ähnlich gelagerter Berufsfelder angleichen.“

BodenSchweiz, gegründet 1917, ist der einzige gesamtschweizerische Branchenverband der schweizerischen Fachgeschäfte für Linoleum, Spezialbodenbeläge, Teppiche und Parkett. Er wahrt und fördert die fachlichen, wirtschaftlichen und ideellen Interessen seiner Mitglieder sowie das Ansehen des Berufstandes.

Weitere Infos: www.bodenschweiz.ch

Die Arbeitnehmenden-Organisation Angestellte Schweiz vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden in der Politik und in den Unternehmen. Sie ist seit über 100 Jahren die Stimme der Angestellten aus dem Mittelstand.

Der Verband setzt sich für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und sichere Arbeitsplätze ein – beweglich, verlässlich, hilfreich. Er arbeitet sozialpartnerschaftlich, konstruktiv und zuverlässig zum Wohl von Gesellschaft und Wirtschaft.

Seinen Mitgliedern bietet er ein umfassendes, auf persönliche Bedürfnisse angepasstes Angebot an: Sie profitieren von Weiterbildungen, Beratungen, Dienstleistungen und Informationen – für das persönliche Weiterkommen jedes Einzelnen.

Weitere Infos: www.angestellte.ch

Pressekontakt:

René Bossert, Präsident BodenSchweiz, Tel. 079 403 46 66

Daniel Heusser, Geschäftsführer BodenSchweiz, Tel. 062 822 29 40

Alexander Bélaz, Präsident Angestellte Schweiz, Tel. 079 597 73 53

Pierre Derivaz, Angestellte Schweiz, Kollektives Arbeitsrecht & Sozialpartnerschaft, 044 360 11 52

Original-Content von: Angestellte Schweiz / Employés Suisse übermittelt durch news aktuell

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