Eidg. Abstimmung: Schweizerischer Baumeisterverband: Covid-19-Gesetz entscheidend für effiziente Bewältigung der Pandemie

Zürich (ots) – Der Zentralvorstand des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV empfiehlt die Annahme des Covid-19-Gesetzes. Es ist seine zweite Ja-Parole zur Eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021, hat er sich doch bereits vergangenen Oktober für das CO2-Gesetz ausgesprochen. Zu den weiteren nicht baurelevanten Abstimmungsvorlagen fasst der SBV keine Parole.

Gesetz sichert Verhältnismässigkeit, Sozialpartner-Mitspracherecht und Hilfsmassnahmen

Der Zentralvorstand des SBV spricht sich für das Covid-19-Gesetz aus. Bei einem Volks-Nein würde es per 25. September 2021 auslaufen, was für die Schweizer Wirtschaft verheerend wäre. Ab diesem Datum gäbe es keine gesetzliche Grundlage mehr für die wirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Krise. Zu den wichtigsten Instrumenten des Covid-19-Gesetzes gehören etwa die Verankerung der Verhältnismässigkeit, das Mitspracherecht der Sozialpartner und die Härtefallprogramme. Gleichzeitig sichert es die effiziente Abwicklung der Corona-Hilfsmassnahmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie Härtefallregelungen oder Kurzarbeit.

Der Baumeisterverband hatte in der Vergangenheit verschiedene Forderungen an den Bundesrat und die Kantone vorgebracht, wie beispielsweise die Erarbeitung und Umsetzung einer Impfstrategie oder einer Massenteststrategie. Damit der Bundesrat und Kantone solche Kompetenzen auch in Zukunft geregelt haben und damit schnell reagieren können, bedarf es der Annahme des Gesetzes.

Bauen ist der wichtigste Hebel für den Klimaschutz

Bereits im Oktober 2020 hat der SBV die Ja-Parole zum CO2-Gesetz beschlossen. Das CO2-Gesetz geht konkret auf wirkungsvolle Massnahmen wie Ersatzneubauten im Gebäudebereich ein. Die Baubranche kann somit einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz und zur Senkung des CO2-Ausstosses beitragen. Das CO2-Gesetz bietet mit dem Klimafonds und dem Ausnützungsbonus Hand, um die Erhöhung der Sanierungsquote zu erreichen. Nur wenn wir es schaffen, alte Gebäude durch neue, klimaneutrale Ersatzneubauten zu ersetzen, erreichen wir die ambitionierten Klimaziele bis 2050. Dass wir mit Ersatzneubauten zudem einen Beitrag zur Verdichtung leisten, schützt unsere Bodenressourcen.

Keine weiteren Parolen

Für die Abstimmung über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, die Volksinitiative „für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung“ sowie die Volksinitiative „Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide“ beschloss der Zentralvorstand, keine Parole zu fassen.

Pressekontakt:

Bernhard Salzmann, Leiter Politik und Kommunikation SBV
Tel.: +41/78/762″45″31
E-Mail: bsalzmann@baumeister.ch

Matthias Engel, Mediensprecher SBV
Tel.: +41/78/720″90″50
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