Schweizerischer Baumeisterverband: Der SBV setzt sich weiterhin für einen neuen LMV ein

Zürich (ots) –

Am Freitag, 21. Oktober 2022 fand die sechste Verhandlungsrunde zum Landesmantelvertrag 2023+ statt. Der Schweizerische Baumeisterverband SBV bekräftigte dabei, dass es für die Baumeister oberste Priorität hat, mittels konstruktiver Verhandlungen für 2023 und die Folgejahre einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe abzuschliessen. Es ist das gemeinsame Anliegen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern, dass der LMV Verbesserungen bei der Flexibilität und der Planbarkeit der Arbeitstage bringt. Angesichts des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass gerade auch ältere Arbeitnehmende in der Branche gehalten werden können. Gleichzeitig forderte die SBV-Verhandlungsdelegation die Gewerkschaften unmissverständlich zur Einhaltung der Friedenspflicht auf.

Die Verhandlungsdelegation des SBV diskutierte an einer konstruktiven Sitzung über gemeinsame Interessen insbesondere bei der Nachwuchsförderung, den Fachkräften und älteren Arbeitnehmenden. Der Fachkräftemangel und die Ansprüche gerade der jungen Generation machen es zwingend, dass die Bauunternehmen und deren Mitarbeitenden ihre individuellen Bedürfnisse einfacher und flexibler nachkommen können, beispielsweise bei Teilzeitarbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder für Freizeitaktivitäten. In der flexibleren Planung der Arbeitszeit sieht der SBV ein grosses Potenzial, wie den beidseitigen Ansprüchen besser gerecht werden kann. Übers Jahr und auch pro Woche sollen die Arbeitsstunden dabei gegenüber heute nicht erhöht werden. Es bestehen so wirkungsvolle Bremsen, dass überlange Arbeitstage, wie sie von den Gewerkschaften bewusst oder unbewusst mit standardmässigen 58-Stunden Wochen falsch behauptet wurden, verhindert werden.

Ältere Arbeitnehmer als wichtige Fachkräfte in der Branche halten

Angesichts des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass gerade auch ältere Arbeitnehmende ideale Lohn- und Arbeitsbedingungen vorfinden.Siesind wichtige Mitarbeiter und müssen unbedingt im Betrieb und in der Branche gehalten werden. Hier hat der SBV betont, dass man auch künftig auf ältere Arbeitnehmende setzen will und ebenfalls aktiv Lösungen eingebracht. Hierzu hat die Verhandlungsdelegation des SBV vorgebracht, dass man ein System zur Standortbestimmung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden etablieren könne, um den älteren Arbeitnehmenden Perspektiven zu bieten und diese im Arbeitsmarkt und insbesondere im Betrieb zu halten. Es ist für den SBV ein positives Zeichen, dass die Gewerkschaften einverstanden waren, zu diesem Thema eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, welche ein solches System entwickeln könnte. Der SBV bekräftigte an der Sitzung, dass er keineswegs vorhat, die heute bereits grosszügigen Lohn- und Arbeitsbedingungen der älteren Mitarbeitenden in irgendeiner Form zu verschlechtern. Gerade für ältere Arbeitnehmende hätte eine flexiblere und individuellere Planung der Arbeitszeit potenziell positive Auswirkungen, wenn die Arbeitszeit einfacher den Leistungsmöglichkeiten angepasst werden könnte. Auch weil es immer mehr ältere Bauarbeiter gibt, die gegenüber Angehörigen wie beispielsweise ihren Eltern kurzfristig Betreuungsaufgaben übernehmen müssen.

Gesundheitsschutz in Hitzeperioden und bei Schlechtwetter

Hinzu kommt, dass ein zeitgemässes Arbeitsmodell auch Verbesserungen bei Schlechtwettersituationen mit sich bringen würde. Einzelne Arbeitsstunden könnten einfacher auf nachfolgende Arbeitstage mit besseren Wetterbedingungen verschoben werden, ohne dazu auf die Schlechtwetterversicherung zurückgreifen zu müssen. Denn wird diese bezogen, steigt nicht nur der Termindruck für alle am Bauprojekt Beteiligten, sondern erhalten die Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter für die ausgefallenen Stunden nur 80% ihres Lohns ausbezahlt.

Offen für Erhöhung der bereits rekordhohen Löhne

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, als Branche attraktiv zu bleiben. Die Frührente Bau ab 60 Jahren ist gerade für ältere Arbeitnehmende eine Errungenschaft, die branchenübergreifend seinesgleichen sucht. Zudem zahlt das Bauhauptgewerbe die höchsten Handwerkerlöhne. Der SBV signalisierte an der Verhandlung vom 21. Oktober 2022 jedoch weitere Bereitschaft, höhere Löhne zu verhandeln und bezahlen. Die Verhandlungsdelegation des SBV betonte aber auch, dass sie betreffend Umfang der Lohnanpassungen wesentlich mehr Spielraum hat, wenn der LMV gemäss den gemeinsamen Interessen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern modernisiert werden kann.

Streiks senden falsche Signale

Wie im Vorfeld der Verhandlung angekündigt, äusserte der SBV an der Verhandlung sein Unverständnis über die in allen Landesteilen stattfindende Mobilisierung zu Gewerkschaftsaktionen. Baustellenbesuche während der Arbeitszeit, Umfragen, Proteste und Streiks im Tessin, in der Westschweiz und in der Deutschschweiz sind Verstösse gegen die von den Sozialpartnern vertraglich vereinbarte absolute Friedenspflicht. Sollte die Ernsthaftigkeit der Gewerkschaften als verlässlicher Verhandlungspartner durch Nichteinhaltung laufender Vereinbarung nicht erkennbar sein, sieht sich der SBV gezwungen, in den kommenden Tagen gemeinsam mit den betroffenen Sektionen zu prüfen, ob er eine Klage wegen Verstoss gegen die Friedenspflicht einreichen soll.

Trotz der anstehenden Streiks und Protestwellen ist der SBV gewillt, die Verhandlungen weiterzuführen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Die Gespräche werden an weiteren Verhandlungsrunden weitergeführt.

Pressekontakt:

Matthias Engel, Mediensprecher SBV
Tel.: +41/78/720″90″50
E-Mail: matthias.engel@baumeister.ch

Marcel Sennhauser, Leiter Politik und Kommunikation SBV
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