Warnung vor gefälschten Supportanrufen durch angebliche Microsoftangestellte

In den letzten Tagen erstatteten mehrere Personen Anzeige, weil sie mittels gefälschten Supportanrufen betreffend das Internet finanziell geschädigt wurden.

Die Schadenssumme beläuft sich pro Fall von ca. CHF 500.— bis rund CHF 1000.—.

Vorgehen der Täter

Diese melden sich telefonisch und geben sich als Mitarbeiter von Microsoft oder anderen Supportfirmen aus. Sie teilen mit, dass aufgrund einer Sicherheitslücke der Computer nicht mehr sicher sei. Dies erfordere eine sofortige Aktualisierung der Software, weil sonst alle Daten verloren gehen bzw. der Rechner von Viren befallen sei oder gehackt wurde.

Der angebliche Microsoftangestellte fordert die angerufene Person auf, mittels Kreditkarte oder E-Banking eine kleine Beratungsgebühr zu bezahlen. In der Folge wird ein Programm heruntergeladen, welches einen Fernzugriff auf den Computer ermöglicht (sogenannte Fernwartungssoftware). Wird dieser gewährt, so hat der Täter die Möglichkeit, den Computer auszuspähen und so zu bedienen, wie wenn er selbst davor sitzen würde.

Die Täter fordern zwecks Bezahlung des angeblichen Supports die angerufene Person auch auf, iTunes Karten im Wert von mehreren hundert Franken zu kaufen, um damit die Dienstleistungen zu bezahlen.

Die Täterschaft verfolgt das Ziel, Zugriff auf E-Banking Daten sowie auf Kreditkartennummern und Pin-Codes zu erhalten. Im Weiteren sollen Personen dazu bewegt werden, entweder infizierte Websites zu besuchen oder Programme aus dem Internet herunterzuladen. Somit wird es für die Täter möglich, später auf das System zuzugreifen.

Es wurde auch festgestellt, dass die Täterschaft mit Kreditkarten der Geschädigten Bitcoins kaufen. Die Täter sind schwer zu identifizieren bzw. zu ermitteln und agieren vom Ausland aus. Das Geld ist in der Regel unwiederbringbar verloren.

Empfehlungen der Staatsanwaltschaft

• Leisten Sie unaufgeforderten Angeboten zur vermeintlichen Behebung von Computerproblemen keine Folge
• Lassen Sie sich nicht auf ein Telefongespräch ein, sondern legen Sie sofort auf
• Geben Sie bei ungewöhnlichen oder zweifelhaften Kontaktaufnahmen keine Informationen preis und befolgen Sie keine Anweisungen, auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden
• Erlauben Sie keinen Fremdzugriff einer unbekannten Person auf Ihren PC
• Geben Sie keine Kreditkartennummern bekannt und bezahlen Sie angebliche Leistungen nicht mit iTunes
• Geben Sie keine Zugangsdaten zu Kundenkonten (z.B. PayPal) heraus
• Überprüfen Sie allfällige E-Mails auf korrekte Schreibweise

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Gajus – shutterstock.com

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