Wenn der Schlüssel auf Reisen geht – und nie ankommt: vier Verpackungssünden

Täglich durchlaufen Millionen von Briefen und Paketen die Sortieranlagen der Schweizerischen Post. Doch Fehler beim Verpacken können dazu führen, dass Sendungen nicht zustellbar sind oder in der Fundstelle landen.

Welche vier Verpackungssünden besonders häufig passieren – und wie Sie diese vermeiden können.

1. Schlüssel

Unglaublich, aber wahr: Tagtäglich landen bis zu 100 Schlüssel in der Fundstelle in Cadenazzo. Wenn ein Schlüssel in einem normalen Briefcouvert verschickt wird, kann dieser aufgrund seiner Form und Beschaffenheit durch die Geschwindigkeit der Sortiermaschinen aus dem Umschlag herauskatapultiert werden. Doch wie versendet man einen Schlüssel richtig? Der Absender ist dazu angehalten, das Transportgut mit einer geeigneten Verpackung zu schützen. Optimalerweise klebt man dazu den Schlüssel auf einen Karton und versendet ihn eingeschrieben in einem Luftpolstercouvert.

Schlüssel verloren? Melden Sie sich beim Contact Center der Post, bestenfalls mit der Schlüsselnummer oder einem Bild des Zweitschlüssels. Das Contact Center kann nur nach Schlüsseln suchen, wenn die Schlüsselnummer vorliegt oder sich der Schlüssel durch ein besonderes Merkmal unterscheidet. Andere Schlüssel (zum Beispiel Briefkasten- oder Veloschlüssel) werden nicht registriert, somit macht eine Suche keinen Sinn.

2. USB-Sticks

Fast genauso häufig wie Schlüssel landen USB-Sticks in der Fundstelle. Auch sie werden von Sortiermaschinen, wenn in einem simplen Briefcouvert verschickt, oft aus der Verpackung gedrückt. Verlorene USB-Sticks werden aus Datenschutzgründen umgehend vernichtet. Eine entsprechende Verpackung, wie ein Luftpolstercouvert oder ein Kartonumschlag, sorgt dafür, dass der USB-Stick an seinem Bestimmungsort ankommt.

3. Geldsendungen

Wer den Enkeln einen Weihnachts- oder Geburtstagsbatzen zukommen lassen will, der übergibt das Couvert lieber persönlich. Entscheidet man sich doch, Bargeld zu versenden, lehnt die Post bei einem Verlust jegliche Haftung ab. Das gilt auch bei eingeschriebenen Sendungen.

4. Gefahrgut

Bei Gefahrgut gelten spezielle Versandregeln, denn sie sind explosiv, leicht entzündbar, giftig oder ätzend. Dabei liegt es in der Verantwortung des Absenders oder der Absenderin, die Regeln einzuhalten. Einige Gefahrgüter dürfen als Paket versendet werden, wie beispielsweise Parfüm oder Spraydosen, wenn sie entsprechend gekennzeichnet und verpackt sind und die relevanten Parameter nicht überschreiten. Für andere Gefahrgüter wie zum Beispiel Feuerwerk, defekte Akkus oder radioaktive Stoffe gilt ein Versandverbot im Brief- und Paketkanal, da sie ein zu grosses Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Weitere Informationen finden Sie im Handbuch Gefahrgut und auf der Webseite.

Verpackungsservice in der Postfiliale

Unsicher, wie etwas zu verpacken ist? Keine passende Verpackung zur Hand? In allen Postfilialen der Schweiz verpacken die Kundenberatenden die Sendungen für die Kundschaft. Damit sind die Sendungen professionell und sicher verpackt. Dank wiederverwendbaren Verpackungen, recyceltem Füllmaterial und der auf den Inhalt abgestimmten Verpackungsgrösse leisten wir gemeinsam einen Beitrag, um die CO₂-Belastung und Verpackungsverschwendung zu reduzieren.

 

Quelle: hometipp.ch-Redaktion/Medienstelle Post
Bildquelle: Symbolbild © illpaxphotomatic/Shutterstock.com

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