Zurzibiet AG: Waldbrandgefahr auf Stufe 5 – Feuer und Feuerwerk ab sofort verboten
von belmedia Redaktion +Instagram-CH ➔ elterntipps.ch ➔ gartenaktuell.ch ➔ gourmetnews.ch ➔ gourmettipp.ch ➔ hometipp.ch ➔ wetter24.ch Aargau Brände Feuerwehr Kantonspolizei Organisationen Polizei.news Polizeinews Prävention Regionen Schweiz Thematisch Waldbrände
Im ganzen Zurzibiet gilt ab sofort die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe 5 von 5 („sehr grosse Gefahr“).
Jegliches Feuern im Freien und das Zünden von Feuerwerk sind überall verboten – ausdrücklich auch im Siedlungsgebiet, also beispielsweise im eigenen Garten.
Eine Ausnahme besteht einzig für Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet. Dabei sind eine sachgemässe Verwendung, höchste Vorsicht und eine ständige Aufsicht zwingend. In der Natur und im Wald sind auch Gas- und Elektrogrills verboten.
Die Natur ist derzeit derart trocken, dass bereits ein kleiner Funke oder weggeworfene Raucherwaren einen Brand auslösen können. Ein Feuer kann sich bei der aktuellen Trockenheit innert kürzester Zeit unkontrolliert ausbreiten.
Unsere Patrouillen werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Bei Verstössen wird eine Ordnungsbusse von 200 Franken ausgesprochen. Wird durch das Verhalten eine konkrete Gefahr verursacht oder ist bereits etwas in Brand geraten, erfolgt eine Strafanzeige.
Nach dem Brandschutzgesetz sind in schwereren Fällen Bussen bis zu 10’000 Franken möglich.
Bitte halten Sie sich konsequent an das Verbot und machen Sie auch andere Personen darauf aufmerksam. Danke für Ihre Mithilfe!
Quelle: Regionalpolizei Zurzibiet
Bildquelle: Regionalpolizei Zurzibiet