Abgeschleppt in Zürich – was wirklich erlaubt ist
von belmedia Redaktion Abschleppdienst Allgemein Alltag Auto Draussen Elektromobilität familie.ch hometipp.ch Magazine Mobilität Motorrad motortipps.ch nachrichtenticker.ch News Orte Regionen Schweiz Schweiz Sportwagen Städte Themen Tipps Ⳇ Verbreitung
Das Auto ist verschwunden, der Abschleppdienst verlangt mehrere Hundert Franken – und ohne sofortige Zahlung soll es den Wagen nicht zurückgeben. Solche Fälle sorgen besonders im Raum Zürich immer wieder für Ärger. Doch die Rechtslage ist differenzierter, als viele glauben: Falsch parkierte Fahrzeuge dürfen tatsächlich abgeschleppt werden. Auf öffentlichem Grund gelten jedoch andere Regeln als auf einem privaten Parkplatz. Und vor allem dürfen private Abschleppunternehmen nicht beliebige Kosten auf Falschparkierer überwälzen oder ein Fahrzeug einfach als Pfand zurückbehalten. Dass Abschleppen in Zürich längst ein eigenes Geschäftsfeld ist, bestätigt sogar der Kanton. Die Zürcher Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich einige Firmen auf falsch parkierte Fahrzeuge auf Privatgrund spezialisiert haben, Parkplätze und Areale systematisch kontrollieren und teilweise Forderungen von bis zu 1'000 Franken stellen.
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