20 Februar 2024

Einen eigenen Proberaum für laute Instrumente zuhause einrichten

Jeder freut sich über gute Musiker, aber dass es ein langer Weg ist, bis jemand sein Instrument beherrscht, will kaum jemand wissen. Vor allem nicht die Nachbarn. Wir geben Tipps zur Einrichtung eines Übungsraums für laute Instrumente. In der Schweiz gibt es keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen, die das Üben lauter Instrumente wie beispielsweise Schlagzeug, E-Gitarre oder Trompete regeln. Allerdings gibt es allgemeine Regeln und Nachbarschaftsgesetze, die Lärmbelästigung und Ruhestörung regeln. Diese Gesetze variieren je nach Kanton und Gemeinde, daher ist es wichtig, die örtlichen Vorschriften zu überprüfen.

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