24. Mai 2026

Ergonomie am Arbeitsplatz: Was die SUVA empfiehlt – und wie Betriebe davon profitieren

Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Kopfschmerzen nach langen Arbeitstagen – das sind keine Kleinigkeiten, sondern die häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle in Schweizer Betrieben. Die SUVA schätzt, dass Muskel-Skelett-Erkrankungen rund 30 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage verursachen. Das Gute: Die meisten dieser Probleme lassen sich durch eine konsequent ergonomisch gestaltete Betriebseinrichtung verhindern – mit überschaubarem Aufwand und messbarem Nutzen. Ergonomie ist die Wissenschaft von der Anpassung der Arbeit an den Menschen – nicht umgekehrt. Wer seinen Betrieb, sein Büro oder seinen Arbeitsplatz ergonomisch einrichtet, reduziert nicht nur Krankenstand und Unfallrisiko, sondern steigert nachweislich die Produktivität. Die SUVA belegt: Ergonomische Investitionen amortisieren sich in Schweizer Unternehmen im Durchschnitt innerhalb von zwei Jahren durch reduzierte Absenzen.

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Einheimische Wildblumen: Wichtige Arten und warum das richtige Saatgut entscheidend ist

Eine Wildblumenwiese im Garten ist kein Zeichen von Nachlässigkeit – sie ist ein bewusster Entscheid für die Natur. Und sie kann ausserordentlich schön sein. In der Schweiz sind über 45 Prozent der einheimischen Wildbienenarten gefährdet. Private Gärten können dabei echte Refugien sein – aber nur, wenn das richtige Saatgut verwendet wird. Denn nicht jede bunte Mischung aus dem Baumarkt hält, was sie verspricht. Der SRF Kassensturz testete 2021 zehn Wildblumenmischungen aus Schweizer Supermärkten und Baumärkten. Das Ergebnis war ernüchternd: Manche Mischungen enthielten kaum einheimische Arten. „Es gibt Mischungen, die fast ausschliesslich aus nicht einheimischen Arten bestehen – Arten, welche Schäden anrichten können, weil sie einheimische Pflanzen verdrängen", kritisierte Juror Stefan Eggenberg. Wer wirklich etwas für die Biodiversität tun möchte, muss also genauer hinschauen – und das zahlt sich aus.

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Werkstatt einrichten: Werkbank, Beleuchtung, Belüftung und SUVA-Vorschriften für Betriebe

Eine gut eingerichtete Werkstatt ist kein Luxus – sie ist die Grundlage für effizientes, sicheres und ermüdungsfreies Arbeiten. Ob Metallbetrieb, Schreinerei, KFZ-Werkstatt oder handwerklicher Kleinbetrieb: Wer Werkbank, Beleuchtung, Belüftung und Werkzeugaufbewahrung durchdacht plant, gewinnt täglich Zeit, reduziert Fehler und schützt die Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es ankommt. In der Schweiz sind Betriebe gemäss Arbeitsgesetz (ArG) und der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) verpflichtet, Arbeitsplätze sicher und gesundheitsschützend einzurichten. Für Werkstätten bedeutet das konkrete Anforderungen an Beleuchtung, Belüftung, Lärm und Schutzausrüstung. Wer diese Anforderungen von Anfang an in die Planung einbezieht, spart später aufwendige Nachrüstungen und schützt sich vor rechtlichen Konsequenzen.

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Kompost anlegen: Die richtige Schichtung, was rein darf – und wann der Dünger reif ist

Kompost ist das schwärzeste Gold des Gartens – und gleichzeitig das günstigste. Wer einen Komposthaufen anlegt, gewinnt hochwertigen Naturdünger, reduziert seinen Haushaltsabfall um bis zu 40 Prozent und verbessert langfristig die Bodenstruktur. Das Erfolgsgeheimnis liegt nicht im Fleiss, sondern in der richtigen Schichtung. Was genau rein darf und was nicht – dieser Ratgeber zeigt es. In der Natur wird kein organisches Material weggeworfen. Im Waldboden zersetzen Mikroorganismen, Würmer und Pilze abgestorbenes Material zu Humus – jenem dunklen, lockeren Boden, der Wasser hält, Nährstoffe speichert und Pflanzen ernährt. Genau diesen Prozess macht man sich beim Kompostieren zunutze: aus Abfall wird in 6 bis 12 Monaten der beste Dünger, den ein Garten bekommen kann. Und das kostenlos.

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Regenwasser sammeln im Garten: Was erlaubt ist – und welches System sich lohnt

Regenwasser kostenlos vom Himmel auffangen und damit den Garten bewässern – das ist in der Schweiz nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Wer eine Regentonne oder Zisterne installiert, spart bis zu 50 Prozent des Trinkwasserverbrauchs, gibt den Pflanzen kalkarmes Wasser und tut dabei noch etwas Gutes für die Umwelt. Und der Einstieg ist einfacher als viele denken. Der durchschnittliche Schweizer Haushalt verbraucht pro Person und Tag rund 162 Liter Trinkwasser. Davon könnten laut Ripalgo AG allein durch Regenwassernutzung bis zu 69 Liter ersetzt werden – für Gartenbewässerung, Wäschewaschen und Toilettenspülung. Wer die Wasserrechnung kennt, weiss, wie wertvoll diese Zahl ist. Wer seinen Garten liebt, weiss ausserdem: Regenwasser ist das bessere Giesswasser.

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Drei Jahre Energiegesetz: Glarus meldet kaum Ausnahmen bei Heizungen

Seit 2023 ist das neue Energiegesetz im Kanton Glarus in Kraft. Der Vollzug der revidierten Energiegesetzgebung funktioniert gemäss den bisherigen Erfahrungen des Kantons sowie den Rückmeldungen der Gemeinden gut. Eine Umfrage bei den Gemeinden nach drei Jahren Vollzug zeigt, dass die geltenden Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können und in der Bevölkerung auf Akzeptanz stossen. 2021 hatte die Landsgemeinde die Revision des Glarner Energiegesetzes gutgeheissen und die Vorschriften beim Heizungsersatz in Wohnbauten sowie für Neubauten zusätzlich verschärft. Seither muss die Wärmeerzeugung vollständig ohne fossile Brennstoffe erfolgen. Das Gesetz ist seit 2023 in Kraft.

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