Poolwasser entsorgen - das sollte beachtet werden

Wir nutzen im Sommer einen Aufstellpool, der chemisch behandeltes Wasser enthält. Wie entsorgen wir das Poolwasser nun fachgerecht? Über die Kanalisation? Oder lassen wir es versickern? Was tun mit nicht mehr zu brauchenden Chemikalien? Wir erwägen, das Wasser künftig mit chemiefreien Alternativen zu behandeln.

Wasser aus privaten Schwimmbädern gilt als verschmutztes Abwasser und ist daher gemäss der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung in die Kläranlage abzuleiten. Fix installierte Schwimmbäder müssen beim Bau an die Schmutzwasserleitung angeschlossen werden. Bei Aufstellschwimmbädern ist diese Ableitung vom Eigentümer sicherzustellen.

Das ideale Vorgehen ist: Alle Abwässer aus Schwimmbädern sind via Schmutzwasserleitung in die Kläranlage abzuleiten, dazu gehören Bassinentleerung, Filterrückspülung und Reinigung von Bodenabläufen. Vor der Entleerung muss der Beckeninhalt mindestens eine Woche ohne Chemikalienzugabe belassen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Desinfektionsmittel – wie Chlor – auf eine vertretbare Menge abgebaut haben. Zudem muss der pH-Wert des abgeleiteten Abwassers zwischen 6,5 und 9,0 liegen. Das Wasser von Aufstellschwimmbädern kann in der Waschküche in denselben Schacht geleitet werden, der auch für das Abwasser der Waschmaschine genutzt wird.

Das Abwasser darf nicht in Schächten am Strassenrand entsorgt werden, da diese meistens direkt an ein Gewässer angeschlossen sind. Die Becken müssen langsam entleert werden. Erlaubt sind höchstens zwei Liter pro Sekunde, denn grosse Abwassermengen oder stark chemikalienbelastetes Abwasser können die Reinigungsleistung von Kläranlagen beeinträchtigen. Das Schmutzwasser aufblasbarer Kinderbecken kann man unter Einhaltung erwähnter Bedingungen auf eigenem Gelände versickern lassen. Dies kann aber Pflanzen und Bodenlebewesen schädigen.

Strafen für Verschmutzung

Eine nicht sachgerechte Ableitung kann erhebliche Folgen für Fische, Fischnährtiere und andere Wasserlebewesen haben. Der Chlorgehalt von Badewasser beträgt in der Regel 0,2 bis 0,4 Milligramm freies Chlor pro Liter (mg CI/I). Für Fische wirkt bereits eine Konzentration von 0,05 mg CI/I toxisch. Oft treten Gewässerverunreinigungen im Anschluss an Reinigungsarbeiten auf, weil konzentrierte Lösungen wie Desinfektionsmittel nicht sachgerecht entsorgt werden. Kommt es in Gewässern zu Verunreinigungen oder Fischsterben, hat dies für den Verursacher strafrechtliche Konsequenzen.

Chemikalien sicher lagern

Alle Chemikalien und Entkeimungsmittel sind in einem abschliessbaren Schrank oder Raum zu lagern. Der Raum darf keinen Abfluss haben. Andernfalls müssen die Chemikalien in einer dichten, chemikalienresistenten Auffangwanne aufbewahrt werden. Verschiedene Kantone bieten Giftsammlungen zur Entsorgung privater Chemikalien an.

 

Quelle: Kanton Luzern
Bildquelle: Kanton Luzern

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