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Hecke, Baum, Strauch: Was Grundeigentümer an Strassen und Trottoirs beachten müssen

Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich. Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.

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Waldbrand in der Schweiz: Gefahrenstufen, Feuerverbote und richtiges Verhalten

Ein weggeworfener Zigarettenstummel, ein unbeaufsichtigtes Lagerfeuer, ein Blitzeinschlag in ausgetrocknetem Gras: Waldbrände entstehen schnell und breiten sich unter bestimmten Bedingungen rasend aus. Anfang Juli 2026 gelten in mehreren Schweizer Kantonen – darunter Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Uri und St. Gallen – Feuerverbote der Stufe 4. Was das bedeutet, wie man sich verhält und warum der Wald in der Schweiz aktuell besonders gefährdet ist, erklärt dieser Ratgeber. Das Waldbrandinformationssystem des Bundes, das seit 2022 in Zusammenarbeit von Bund und Kantonen betrieben wird, bewertet die Waldbrandgefahr täglich anhand von fünf Stufen. Die Gefahrensituationen sind in fünf Stufen unterteilt und werden mit situationsbedingten Massnahmen begleitet. Aktuell befinden sich weite Teile der Schweiz auf Stufe 4 – und die Situation spitzt sich zu.

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Unkraut abflammen: Wie man es richtig macht, Brände verhindert und was erlaubt ist

Ein warmer Junitag, die Fugen der Einfahrt sind mal wieder grün – wer greift da nicht gerne zum Abflammgerät. Schnell, ohne Chemie, rückenschonend. Doch was viele unterschätzen: Unkrautbrenner arbeiten mit Temperaturen zwischen 650 und 1000 Grad Celsius. Der Einsatz dieser Geräte birgt daher immer die Gefahr, unbeabsichtigt einen Brand auszulösen. Wer ein paar Grundregeln kennt, kann das Risiko auf ein Minimum reduzieren. Unkraut abflammen ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt – allerdings unterliegt es der Sorgfaltspflicht. Es gelten allgemeine Brandschutzvorgaben, wie sie etwa in der Richtlinie 12-15 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) geregelt sind. Diese verlangt, dass bei Arbeiten mit Feuer im Freien alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Schaden an Menschen und Gebäuden zu verhindern. In gewissen Gemeinden können weitergehende Einschränkungen gelten – etwa bei anhaltender Trockenheit oder in Waldnähe.

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Neue Plattform macht rund 60 Kleinseilbahnen in Uri und Nidwalden sichtbar

Eine neue Erlebnisplattform verbindet Wanderungen, Naturerlebnisse und regionale Angebote um rund 60 Kleinseilbahnen in Uri, Obwalden und Nidwalden. Das kantonsübergreifende Projekt fokussiert auf die touristische Vernetzung einer zusammenhängenden Erlebnisregion. Nun wurde es der Öffentlichkeit vorgestellt.

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Ergonomie am Arbeitsplatz: Was die SUVA empfiehlt – und wie Betriebe davon profitieren

Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Kopfschmerzen nach langen Arbeitstagen – das sind keine Kleinigkeiten, sondern die häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle in Schweizer Betrieben. Die SUVA schätzt, dass Muskel-Skelett-Erkrankungen rund 30 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage verursachen. Das Gute: Die meisten dieser Probleme lassen sich durch eine konsequent ergonomisch gestaltete Betriebseinrichtung verhindern – mit überschaubarem Aufwand und messbarem Nutzen. Ergonomie ist die Wissenschaft von der Anpassung der Arbeit an den Menschen – nicht umgekehrt. Wer seinen Betrieb, sein Büro oder seinen Arbeitsplatz ergonomisch einrichtet, reduziert nicht nur Krankenstand und Unfallrisiko, sondern steigert nachweislich die Produktivität. Die SUVA belegt: Ergonomische Investitionen amortisieren sich in Schweizer Unternehmen im Durchschnitt innerhalb von zwei Jahren durch reduzierte Absenzen.

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Drei Jahre Energiegesetz: Glarus meldet kaum Ausnahmen bei Heizungen

Seit 2023 ist das neue Energiegesetz im Kanton Glarus in Kraft. Der Vollzug der revidierten Energiegesetzgebung funktioniert gemäss den bisherigen Erfahrungen des Kantons sowie den Rückmeldungen der Gemeinden gut. Eine Umfrage bei den Gemeinden nach drei Jahren Vollzug zeigt, dass die geltenden Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können und in der Bevölkerung auf Akzeptanz stossen. 2021 hatte die Landsgemeinde die Revision des Glarner Energiegesetzes gutgeheissen und die Vorschriften beim Heizungsersatz in Wohnbauten sowie für Neubauten zusätzlich verschärft. Seither muss die Wärmeerzeugung vollständig ohne fossile Brennstoffe erfolgen. Das Gesetz ist seit 2023 in Kraft.

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Zug reagiert auf Wohnungsnot mit Strategie 2030 und neuen Massnahmen

Die Wohnpolitische Strategie 2030 der Zuger Regierung zielt darauf ab, die angespannte Wohnsituation zu entschärfen und langfristig bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sicherzustellen. Zahlreiche Massnahmen werden zurzeit entwickelt. Darunter auch eine Erstberatung für die Verdichtung in Einfamilienhaus-Quartieren.

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