Barrierefreies Wohnen – die wichtigsten Informationen

Barrierefreies Haus am Eingang mit Hang und Rollstuhl.

Barrierefreies Wohnen ist nicht nur etwas für Menschen ab einem gewissen Alter oder mit einer Behinderung. Vielmehr ist die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für jeden der neu bauen oder sanieren und umbauen möchte, Pflicht. In jedem Fall, in dem eine Baugenehmigung von amtlicher Seite aus erteilt werden muss, muss die Barrierefreiheit des Wohnraums sichergestellt werden.

Bleibt die Frage was das für den Bauherrn selbst bedeutet und welche finanziellen Möglichkeiten es dabei gibt.

Manches kann man selber machen – aber oftmals muss auch ein Profi ans Werk

Es gibt durchaus eine ganze Menge Dinge, die man im eigenen Haus selbst machen kann. Vor allem, wenn es sich um Umbaumassnahmen mit der Zielsetzung der Schaffung barrierefreien Wohnraums handelt, sind eine Menge Fragen schon im Rahmen der Planung zu klären. Schon an der Haustür muss die Barrierefreiheit beginnen. Denn Häuser, deren Haustür nur über Treppen erreichbar sind, sind nicht barrierefrei. Grundsätzlich bedeutet barrierefreier Wohnraum einen Wohnraum, in dem keinerlei Stufen und Kanten zu Einschränkungen führen.

Ein Bereich, der in älteren Häusern und Wohnungen nur sehr selten barrierefrei gestaltet wurde, ist das Badezimmer. Badewanne und Dusche kommen oft mit einem hohen bis sehr hohen Einstieg daher. Abhilfe in Sachen Badewanne kann geschaffen werden, wenn man sich für einen Badewannenlift entscheidet. Die gleiche Möglichkeit bietet sich bei Treppen mit einem Treppenlift.

Im Badezimmer stellen sich dabei verschiedene Fragen, wenn es um die Schaffung barrierefreien Wohnraumes geht. Welcher WC-Sitz soll beispielsweise gewählt werden? Ein entsprechend erhöhter Sitz erleichtert gerade älteren Menschen und Menschen mit einer Behinderung den Gang auf das WC erheblich. Eine Dusche ohne Einstiegskante lässt sich oftmals schon sehr leicht einbauen. Wer handwerklich begabt ist oder eine handwerkliche Ausbildung genossen hat, kann hier in vielen Bereichen selbst Hand anlegen und so Geld sparen. Allerdings ist es gerade bei technischen Gerätschaften wichtig, dass diese von Seiten eines Profis verbaut werden, um Garantieansprüche nicht zu verlieren.

Wie genau funktioniert das mit der Finanzierung?

Ein Neubau muss grundsätzlich unter Einhaltung aller Richtlinien des barrierefreien Wohnens erfolgen. Hier ist eine zusätzliche staatliche Förderung von Bundesseite nicht vorgesehen. Allerdings haben manche Kantone eigene Förderprogramme, die sich auch an Bauherren mit einem Einfamilienhaus als Neubau richten. Dazu gibt es für den gewerblichen Bau mehrerer Wohnungen oder Häuser Leistungen von Seiten des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Hierbei handelt es sich durchaus um Bundesleistungen – nur, dass diese nicht für Privatpersonen abrufbar sind.

Für Privatpersonen gibt es andere Möglichkeiten, Zuschüsse zu beantragen. So können Bauherren, die eine Modernisierung planen und den Wohnraum dabei auch gleich barrierefrei gestalten wollen oder müssen, auf Zuschüsse der Invalidenversicherung (IV) zurückgreifen.


Finanzierungskonzept
Je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder einen Umbau handelt, unterscheiden sich die Förderungen. (Bild: Billion Phoros – shutterstock.com)

Beratung vom Fachmann ist besonders wichtig

Es gibt zwei Bereiche, in denen man sich eingehend beraten lassen muss, bevor ein Umbau, eine Sanierung oder gar ein Neubau geplant wird. Das eine ist die handwerkliche Seite. Diese lässt sich bei einem Neubau am einfachsten mit einbeziehen. Hier müssen die Gegebenheiten einfach so geplant und geschaffen werden, dass die Barrierefreiheit möglich ist. Anders sieht es hingegen bei einem Umbau oder einer Sanierung aus. Wer ein altes Haus oder eine alte Wohnung barrierefrei gestalten möchte, steht oftmals vor einer grossen Herausforderung.

Denn nicht alles, was sinnvoll ist, wenn es um das Thema Barrierefreiheit geht, ist auch immer in jedem Altbau möglich und umsetzbar. Hier muss also ein Fachmann ran, der dem Bauherrn von vornherein sagen kann, was genau möglich ist und was nicht.

Weiterer Beratungsbedarf besteht in Sachen Gestaltung und Notwendigkeiten von Umbauten und Einbauten, wenn es um das Thema Barrierefreiheit geht. Es gibt viele technische Möglichkeiten und Spielereien in der heutigen Zeit. Doch nicht alles ist wirklich notwendig, um einen Wohnraum barrierefrei zu gestalten. Oftmals ist es vor allem die gezielte und vernünftige Planung, die schon viele Barrieren und Problempunkte eliminieren kann. Auf diesem Wege lassen sich oftmals Kosten einsparen.

Beratungsstellen helfen dabei weiter

Der Verein Pro Infirmis hat in allen Kantonen Beratungsstellen eingerichtet, die Interessierte fachkundig beraten können. Einerseits natürlich zu der Frage, was notwendig ist, damit ein Wohnraum wirklich barrierefrei ist. Andererseits aber auch zu der Frage, welche aktuellen Entwicklungen Sinn und machen und auf welche Spielereien man getrost verzichten kann. Zu guter Letzt kann man dort eine Menge über die Themen „staatliche Zuschüsse“ und „Finanzierung“ erfahren. Bei diesen Informationsstellen wird man eingehend zu den im eigenen Kanton geltenden Bestimmungen und Fördermöglichkeiten beraten.

 

Titelbild: Juanan Barros Moreno – shutterstock.com

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-10').gslider({groupid:10,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});