4 Pflichten, die Hauseigentümer beachten sollten

Die eigenen vier Wände sind nicht für jeden ein Traum. Tatsächlich werden aktuell nur rund 40 Prozent der Wohnungen und Häuser in der Schweiz von den Eigentümern selbst bewohnt. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Immobilien in der Schweiz reine Mietimmobilien sind. Doch wenn es um die Frage nach den Pflichten eines Hauseigentümers geht, dann spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen, oder diese Vermieter.

Denn Eigentum verpflichtet. Vor allem, wenn Sie es nicht selbst bewohnen. In diesem Fall geht es dabei in manchen Bereich nicht nur um Ihre eigene Sicherheit, sondern unter Umständen auch um die Ihrer Mieter. Interessant ist allerdings auch der Faktor, dass seit dem Jahr 1970 die Quote der selbst genutzten Immobilien in der Schweiz kontinuierlich gestiegen ist. Ein Ende dieses Trends ist auch nicht in Sicht. Der in den meisten anderen Ländern Europas so starke Hang zum selbst bewohnten Eigenheim – er wächst auch in der Schweiz immer weiter.


Unterschiedliche Pflichten zu unterschiedlichen Zwecken

Es gibt eine ganze Reihe von Pflichten, denen Hauseigentümer unterworfen sind. Dabei können Sie leider nicht in ein Gesetzbuch schauen und haben dort alle notwendigen Informationen an der Hand. Denn die verschiedenen Pflichten stammen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und verfolgen teilweise sehr differenzierte Ziele.

Da wäre einmal der Schutz der Nachbarschaft und deren Interessen. Dann natürlich der Schutz der Gesundheit aller Bewohner der Immobilie. Schliesslich ist auch der Umweltschutz-Aspekt nicht zu vernachlässigen.

1. Die Bewirtschaftung des eigenen Grundstücks

Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie die Pflicht das Haus und das Grundstück entsprechend zu bewirtschaften. Das bedeutet, dass Sie alles soweit in Schuss halten müssen, dass niemand anderes durch eine Gefahr die von Ihrem Grundstück oder Ihrem Haus ausgehen könnte, geschädigt wird. Das heisst zum Beispiel auch, dass Eigentümer von Häusern verpflichtet sind, im Winter den Winterdienst zu leisten.

Alternativ können Sie natürlich auch eine Firma mit dem Winterdienst beauftragen. Egal, wie Sie es handhaben. Wenn jemand auf Ihrem Grundstück auf Schnee oder Eis fällt und sich eine Verletzung zuzieht, weil Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, kommt mit Sicherheit eine saftige Schadensersatzklage auf Sie zu.

2. Die Kontrolle der Elektroinstallation

Vorgeschrieben ist diese Pflicht in der Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV). In Artikel 3 der NIV ist geregelt, dass elektrische Installationen nach anerkannten Regeln regelmässig kontrolliert werden müssen. Das diese Kontrollen fachmännisch vorgenommen werden, liegt in der Pflicht des Hauseigentümers.

3. Die Kontrolle der Emissionen

Sie heizen mit einer Öl,- oder Gasheizung oder mit Holzfeuerung? Dann sind Sie nach der Luftreinhalteverordnung (LRV) verpflichtet, regelmässige Messungen und Kontrollen der Emissions-Wertungen Ihrer Heizungsanlage durchführen zu lassen. Das macht in der Regel der Kaminfeger. Damit Ihre Heizungsanlage dauerhaft im erlaubten Normbereich ist, sollten Sie diese auch regelmässig von einer entsprechenden Fachfirma waten lassen.

4. Pflicht der Vermeidung übermässiger Beeinträchtigungen

Die Verpflichtung, Ihr Grundstück und Ihr Haus instand zu halten, ist auch eng mit der ZGB verankerten Verpflichtung, übermässige Beeinträchtigungen für Ihre Nachbarn zu vermeiden verbunden. Zu solchen übermässigen Beeinträchtigungen gehören natürlich Lärm, unangenehme Gerüche, Rauch oder Russ und abfliessende Abwasser.

Zu einer übermässigen Beeinträchtigung kann der Komposthaufen direkt an der Grundstücksgrenze genauso gehören, wie sehr häufiges Grillen oder das stark rauchende Lagerfeuer in einer Feuerschale. Letztlich ist dieser Pflichtbereich nicht klar definiert und muss im Streitfall von einem Richter festgelegt werden.

Nicht verpflichtend – aber auf jeden Fall sinnvoll

In Sachen Brandschutz gibt es eine Menge verpflichtender Regelungen, die beim Bau und bei der Einrichtung eines Gebäudes zu beachten sind. Was in der Schweiz allerdings nach wie vor nicht gilt, ist eine Rauchmelderpflicht. Dabei sind es im Fall der Fälle gerade Rauchmelder, die den Unterschied ausmachen und das Leben der Menschen in der brennenden Wohnung oder in dem brennenden Haus retten können. Aus diesem Grund sollten Hauseigentümer – auch in Mietwohnungen – das Geld in die Hand nehmen, und entsprechende Rauchmelder installieren.

Ein weiterer Punkt, der keinesfalls verpflichtend aber doch sehr sinnvoll ist, ist ein gut durchdachter Einbruchschutz. Gerade in den letzten Jahren hat die Zahl der Wohnungs- und Hauseinbrüche in der Schweiz erheblich zugenommen. Die Verbrecher sind dabei immer besser ausgerüstet und teilweise hoch organisiert. Dem können Sie als Hauseigentümer nur mit einer guten Sicherheitsanlage entgegenwirken. Auch diese ist nicht verpflichtend – kann Sie aber vor dem unangenehmen Erlebnis eines Einbruchs in Ihr Heim bewahren.


Der Hausschutz sollte nicht vernachlässigt werden, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. Vor allem Rauchmelder und Einbruchschutz sollten in Betracht gezogen werden. (Bild: Jakub Krechowicz)

Mit der richtigen Versicherung Ihr Eigentum schützen

In den meisten Kantonen, aber eben nicht bundesweit, ist der Abschluss einer Immobilienversicherung für Hauseigentümer verpflichtend. Diese Versicherung wird zumeist über den Kanton selbst abgeschlossen. Doch diese Pflichtversicherung deckt nicht alle Gefahren ab. Hier kann es sinnvoll sein, über eine weitere ergänzende private Gebäudeversicherung, für finanzielle Sicherheit zu sorgen. Nur so können Sie für den Fall eines Verlustes Ihres Heims zum Beispiel durch Feuer oder im Fall einer Beschädigung durch einen Rohrbruch erhebliche finanzielle Schwierigkeiten vermeiden.

 

Titelbild: Kinga – shutterstock.com

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